Ein krankes Kind gehört in die Geborgenheit seiner Familie!
Ein krankes Kind gehört nach Hause:
- Wenn es unter einer Krankheit leidet, bei der Ansteckungsgefahr überprüft werden muss (z.B. Mundinfektionen, Bindehautentzündungen, u.s.w.)
- Wenn das Kind eine Einzelbetreuung braucht (darf z.B. nicht mit in den Garten)
- Wenn Hygiene- oder Schutzmaßnahmen (z. B. nach Operationen) eingehalten werden müssen.
- Wenn der Allgemeinzustand des Kindes einen Aufenthalt in der Gruppe nicht zulässt. Dies ist im Interesse des betroffenen Kindes und auch allen anderen Kindern und Fachkräften.
- Wenn das Kind Durchfall, Erbrechen, Fieber hat.
Um die anderen Kinder und das Pädagogische Fachpersonal zu schützen dürfen diese Kinder erst nach 24 Stunden beschwerdefrei zu Hause wieder die Einrichtung besuchen.
Grundsätzlich dürfen in der Krippe keine Medikamente verabreicht werden, da dies in die gesetzliche Elternverantwortung eingreifen würde.
Leidet ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit ist es notwendig, dass sie uns informieren, um zu gewährleisten, dass alle Kinder mit ihren Familien, sowie die Fachkräfte der Einrichtung vor ansteckenden Krankheiten geschützt werden.
Um die Situation und das Verhalten der Kinder besser einschätzen zu können, sollten Eltern die Fachkräfte darüber informieren, wenn das Kind vor Kurzem geimpft wurde oder Medikamente bekommt. Zeigt ein Kind bei der Übergabe oder während der Betreuungszeit gesundheitliche Auffälligkeiten und haben die Betreuer Zweifel am Wohlbefinden des Kindes, werden die Eltern informiert, damit sie ihr Kind abholen.
Die Krippengruppe kann für ein krankes oder kränkelndes Kind sehr anstrengend sein. Die Eltern können ihm dann am Besten die nötige Fürsorge und Zuwendung geben die es braucht um wieder zu regenerieren und sich zu erholen.